Aufgaben des Oberbürgermeisters
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er bereitet die Sitzungen vor, eröffnet, leitet und schließt sie und legt die Tagesordnung fest. Außerdem ist er stimmberechtigt. Er ist dafür zuständig, dass die Beschlüsse und Entscheidungen des Gemeinderats umgesetzt werden.
In Freiburg gibt es neben dem Oberbürgermeister noch vier weitere BürgermeisterInnen so genannte Dezernenten. Diese sind für bestimmte Bereiche zuständig – zum Beispiel Bürgermeisterin Gerda Stuchlik für Jugend, Schule und Bildung, Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft. Sie werden alle acht Jahre vom Gemeinderat gewählt.
Als Leiter des Rathauses (Gemeindeverwaltung) ist der Oberbürgermeister Vorgesetzter aller Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung Freiburg und verantwortlich für ihre interne Organisation.
Der Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen.
Bei so genannten „Eilentscheidungen“ kann er anstelle des Gemeinderats entschieden. Das gilt aber nur für den Fall, dass etwas so dringend ist, dass es nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung warten kann.
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