Die Wahl | FAQ
Der erste Wahlgang fand am Sonntag, 22. April 2018 statt. Weil kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit (über 50 Prozent) der Stimmen erreicht hat, musste es einen zweiten Wahlgang geben (siehe unten).
Der zweite Wahlgang fand am Sonntag, 06. Mai 2018 statt. Die Wahllokale waren auch diesmal von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Alle Infos zum zweiten Wahlgang findest du in diesem Artikel der Badischen Zeitung. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl findest du hier.
Alle acht Jahre findet die Oberbürgermeisterwahl statt. Die letzte Wahl in Freiburg war im Jahr 2010. Die Wahlbeteiligung lag bei 45,2 Prozent.
Wählen können alle, die mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Freiburg gemeldet haben und mindestens 16 Jahre alt sind.
Seit 1998 dürfen auch EU-Ausländer abstimmen, die keinen deutschen Pass oder eine doppelte Staatsbürgerschaft haben.
Jeder / jede Wahlberechtigte bekommt einen Brief (Wahlbenachrichtigung) vom städtischenWahlamt zugeschickt.
In diesem Brief steht wo, also in welchem der verschiedenen Wahllokale, ihr in Freiburg wählen gehen müsst.
Wenn ihr an diesem Tag nicht zur Wahl gehen könnt und das jetzt schon wisst, könnt ihr die Briefwahl beantragen. Das geht unter diesem Link http://www.freiburg.de auch online.
Der Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) müssen mitgebracht werden.
Wer die Wahl gewinnen möchte, muss mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen. Gibt es beim 1. Wahlgang keine Mehrheit für einen Kandidaten eine Kandidatin findet ein 2. Wahlgang statt. Dabei gewinnt die Person mit den meisten Stimmen.